Der mutmaßliche Helfer der Terroristen vom 11. September 2001, Mounir El Motassadeq war seit November 2001 in Haft. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen den Marokkaner jedoch im März 2004 aufgehoben, nachdem bislang auf Bitten der USA zurückgehaltenes Entlastungsmaterial aufgetaucht war. Bei einem Haftprüfungstermin am Freitag hatte die Bundesanwaltschaft überraschend weitere entlastende Fakten präsentiert. Das Hamburger Oberlandesgericht entschied daher, ein dringender Verdacht der Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen sei nicht mehr gegeben.
Motassadeqs Entlassung erfolgt unter strengen Auflagen. Er bekommt keinen Pass, darf das Hamburger Stadtgebiet nicht verlassen und muss sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden. Das Verfahren gegen Motassadeq soll wieder aufgerollt werden. Offenbar geht man nun jedoch nur von einer möglichen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aus.
Die Freilassung des Terrorverdächtigen Marokkaners Mounir El Motassadeq ist nicht nur auf Kritik seitens der USA gestoßen. Konrad Freiberg, Bundesvorsitzender der GDP, hält die Freilassung von Motassadeq für einen "bedeutenden Rückschlag in der Terrorismusbekämpfung. Hier werden die Defizite in Deutschland immer deutlicher", sagt Freiberg. Der Sprecher des US-Außenministeriums, Adam Ereli, zeigte sich am Mittwoch in Washington enttäuscht: Angesichts der Schwere der Motassadeq vorgeworfenen Straftaten wäre es besser gewesen, ihn in Gewahrsam zu behalten.
Sabine Leutheusser-Schnarrrenberger sieht jetzt auch die US-Behörden in der Pflicht: Die zuständigen Behörden seien dringend gefordert, verwertbares Beweismaterial an das Oberlandesgericht Hamburg zu liefern. Die Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichtes habe gezeigt, dass "allein Anhaltspunkte für eine Straftat für eine Verurteilung nicht ausreichen".
Auch in Terrorprozessen dürfe von dem Grundsatz, dass der Staat einem Verdächtigen die ihm vorgeworfene Tat beweisen müsse, nicht Abstand genommen werden, unterstreicht die ehemalige Bundesjustizministerin. "Es macht nachdenklich, dass dies erst der Bundesgerichtshof feststellen musste. Die rechtsstaatlichen Grundsätze müssen in einem Strafverfahren gegenüber jedem Tatverdächtigen gelten", betont Leutheusser-Schnarrenberger.