Wir Liberale stehen für eine offene und tolerante Gesellschaft, in der Vielfalt eine Bereicherung für den Einzelnen und für die Gesellschaft bedeuten. Die FDP war daher auch die erste Fraktion im Deutschen Bundestag, die 1999 einen eigenen Gesetzentwurf zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingebracht hat. Die FDP setzt sich dafür ein, noch offene Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz unverzüglich gesetzlich zu regeln und Rechte und Pflichten in Einklang zu bringen. Die FDP hat daher am 11.02.2004 einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine einheitliche Behördenzuständigkeit für die Begründung einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft vor, ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht und Regelungen im Sozialhilfe- Einkommens- und Erbschaftssteuerrecht vor.
Die FDP hat zudem auch einen Gesetzentwurf zur Errichtung der „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ eingebracht, um schwul-lesbische Geschichte im Dritten Reich aufzuarbeiten. Leider wird dieser Gesetzentwurf auch von den Grünen vehement blockiert, die sich lediglich in Wahlkampfzeiten als Sprachrohr für Schwule und Lesben zu profilieren versuchen. Leider zeichnet sich die Union immer noch durch ein Weltbild aus, dem konservative Wertvorstellungen zu Grunde liegen und in dem Homosexuelle keinen Platz finden. In Würzburg und in ganz Bayern kennen Sie die Problematik ganz besonders.
Auf dem Weg zur tatsächlichen rechtlichen Gleichstellung wird sich die FDP auch künftig dafür einsetzen, dass nach wie vor bestehenden Diskriminierungen beseitigt werden.
Meine Damen und Herren, ich wünsche Ihnen allen einen schönen und erfolgreichen CSD in Würzburg.
Es grüßt Sie herzlich,
Ihre
Cornelia Pieper, MdB
FDP-Generalsekretärin