Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gemäß der Gemeindeordnung ist der erste Bürgermeister befugt, an Stelle des Gemeinderats dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Von dieser Möglichkeit haben Sie im vergangenen Jahr regen Gebrauch gemacht, z. B. auch für jährlich wiederkehrende Arbeiten.
Ich bitte um eine Auflistung der „dringlichen Anordnungen“ des Kalenderjahres 2012.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Graf