"Hat Herr de Maizièr nicht unser Grundgesetz gelesen? In Artikel 10 sind das unverletzliche Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis als eines der Grundrechte festgeschrieben. Somit ist auch das Recht auf sichere Verschlüsselung von E-Mails, Chats und Telefonaten ein Grundrecht. Der Bundesinnenminister hat eine seltsame Auffassung seiner Aufgabe. Ich dachte bisher, dass er das Beste für die Bürger vertreten soll und nicht das Beste für den Staat gegen seine Bürger."
Miltenberg/München, 21. Januar 2015
PROBST: Recht auf Verschlüsselung ist ein Grundrecht
Bundesinnenminister Thomas de Maizièr hat bei dem Internationalen Forum für Cybersicherheit im französischen Lille gefordert, dass Deutsche Sicherheitsbehörden befugt und in die Lage versetzt werden müssten, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen. Dazu erklärt der netzpolitische Sprecher der FDP Bayern Uwe Probst