Alzenau, 8. Juli 2006

Änderung des bay. Polizeiaufgabengesetzes zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt

Zur wirksamen Bekämpfung der häuslichen Gewalt fordert die FDP die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes im bayerischen Polizeiaufgabengesetz durch eine spezielle Befugnisnorm, welche die Polizei ausdrücklich befähigt, bei physisch oder psychisch wirkender häuslicher Gewalt, den Täter/die Täterin bis eine gerichtliche Entscheidung erfolgt, höchstens bis zu 14 Tagen aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen, den Kontakt zu untersagen und Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Verfügungen zu treffen, wie beispielsweise die Sicherstellung der Wohnungsschlüssel und die Anwendung unmittelbaren Zwangs.“


Neueste Beschlüsse


  • 21. Okt. 24
    Wende jetzt einleiten!
    Unser Verständnis
  • 21. Okt. 24
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  • 21. Okt. 24
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    Es dürfen keine Zweifel entstehen, dass sich unser Land zur Sicherheit und dem Existenzrecht Israels in aller Deutlichkeit bekennt und jüdisches Leben in Deutschland geschützt wird.
  • 21. Okt. 24
    Klarheit beim Bezirkshaushalt
    Die FDP Unterfranken stellt sich der Verantwortung die Landkreise und kreisfreien Städte nicht finanziell zu überlasten. Gleichzeitig bekennt sie sich zur Generationengerechtigkeit. In Zeiten sinkender Steuereinnahmen gilt es einen guten Weg zu finden, um einerseits die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten und andererseits zukunftsgerichtete Politik zu machen.