Lindau, 27. November 2004

Übernahme der Fahrtkosten zur Schule

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die bayerische FDP fordert das bayerische Kultusministerium dazu auf, die Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefv) zu ändern: Jeder Schüler, der nicht die nächst gelegene Schule besucht und nach heutigem Recht überhaupt keinen Zuschuss bekommt, soll den Betrag erhalten, den er erhalten würde, wenn er die nächste Schule besuchen würde.

Begründung:
Um Bürokratie abzubauen sollte jeder Schüler die Fahrtkosten zur nächst gelegenen Schule erstattet bekommen, auch als Differenzbetrag, falls er - mit seinem Willen zu freier Schulwahl - eine weiter entfernte Schule besucht. Dadurch, dass die Wahl nicht überprüft werden müsste, würde bürokratischer Aufwand beseitigt und zudem würden ohnehin sehr wenig überzeugende Entscheidungen bürokratischer Art verhindert. Die Gesamtkosten würden dadurch nicht steigen und Willkür von Behördenseite würde beseitigt.

FDP Miltenberg


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