Die FDP Würzburg lehnt den von Stimmen aus der Union vorgebrachten Vorschlag ab, die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts zu beschneiden. Der Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht „mache Politik“ ist leicht zurückzuweisen, wenn man bedenkt, dass die Verfassungshüter in Karlsruhe jeglichen politischen Gestaltungsanspruch von sich weisen und nur reagierend tätig werden können. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht gerade nicht die Aufgaben der Legislative übernehmen möchte, sondern sich vielmehr konsequent gegen eine Verschiebung des vom Grundgesetz vorgezeichneten Machtgefüges vom Parlament hin zur Exekutive stellt. Der durchaus festzustellende Bedeutungszuwachs des Bundesverfassungsgerichts resultiert vielmehr daraus, dass die Legislative ihrer von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben nicht mehr im hinreichenden Maße nachkommt.
Die FDP Würzburg fordert daher, das Bundesverfassungsgericht dadurch zu entlasten, dass Legislative und Exekutive die verfassungsrechtlichen Vorgaben beachten, insbesondere auch die Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht. So kann unter anderem das mehrmalige Tätigwerden der Karlsruher Richter in der gleichen Angelegenheit vermieden werden.
Des Weiteren ist der Vorschlag, die bisherige Amtsdauer von 12 Jahren zu verkürzen und eine Wiederwahlmöglichkeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts einzuführen, zu verwerfen. Die Befürworter dieser Maßnahmen wollen dadurch eine stärkere politische Kontrolle des Verfassungsgerichts erreichen. Eine solche ist abzulehnen. Das Bundesverfassungsgericht ist nur der Verfassung verpflichtet. Maximale Unabhängigkeit der Richter, die für die Auslegung des Grundgesetzes zuständig sind, muss schon aus Gründen der Gewaltenteilung das Ziel der gesetzlichen Regelungen zur Wahl der Bundesverfassungsrichter sein. Dem steht eklatant entgegen, einen Mechanismus zu schaffen, der es ermöglicht „unbequeme“ Richter zu bestrafen und solche zu belohnen, die maximal im Einklang mit dem Willen der im Bundestag vorherrschenden Kräfte entscheiden.
Vielmehr fordert die FDP Würzburg, in Zukunft das Plenum des Bundestages über die Wahl der vom Bundestag zu wählenden Richter entscheiden zu lassen. Um gewählt zu werden, muss ein Kandidat die Stimmen von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen. Dies ist vergleichbar mit dem Verfahren im Bundesrat, der die vom Bundesrat zu wählenden Richter des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit bestimmt.
Der bisherige mit lediglich 12 vom Bundestag gewählten Abgeordneten besetzen Richterwahl-Ausschuss des Bundestags erfüllt nicht die an die Wahl der Mitglieder eines obersten Verfassungsorgans zu stellenden Transparenzanforderungen.