Würzburg, 3. März 2015

Ablehnung des Referentenentwurfes des Bundesgesundheitsministeriums zum E-Health-Gesetz

Gegen die staatlich erzwungene Datenpreisgabe durch Ärzte und Patienten und eine zentrale Speicherung sensibler Patientendaten – für die Freiwilligkeit der Datenpreisgabe durch den Patienten als europäisches Grundrecht

Die FDP lehnt das von der Bundesregierung geplante E-Health‐Gesetz in der geplanten Form ab:

Nach dem von der Bundesregierung geplanten E‐Health-Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für eine simultane zentrale Speicherung sensibler medizinischer Daten gemeinsam mit den Versichertenstammdaten geschaffen werden. Dies lehnen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen, zum Schutz der Patientenrechte und aufgrund des Verstoßes gegen die „ärztliche Schweigepflicht“ ab. Darüber hinaus lehnen wir ab, dass die staatlich erzwungene Datenpreisgabe unter Androhung von Sanktionsmaßnahmen umgesetzt werden soll.

Andrew Ullmann


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