Würzburg, 13. Oktober 2015

Verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern strafrechtlich absichern

Die Freien Demokraten fordern strafrechtliche Sanktionen bei Verschwendung öffentlicher Gelder. In Ahnlehnung an den Untreuetatbestand (§ 266 StGB) sollen Amtsträger und sonstige Entscheider der Exekutive, die über die Verwendung öffentlicher Gelder wachen und entscheiden zu einem verantwortlichen Umgang mit Finanzmitteln, die ihnen die Bürger freiwillig oder unfreiwillig anvertraut haben, angehalten werden. Eine großzügige Bagatellgrenze würde dabei ein unverhältnismäßiges Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden ausschließen

Jochen Pfleger


Neueste Beschlüsse


  • 21. Okt. 24
    Wende jetzt einleiten!
    Unser Verständnis
  • 21. Okt. 24
    Gleichberechtigung bei der Wehrpflicht
    Der Art. 12 a Abs. 1 GG wird in seinem Wortlaut so geändert, dass Männer, Frauen und  Divers vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im  Bundesgrenzschutz oder im Zivilschutzverband verpflichtet werden können.
  • 21. Okt. 24
    Fest an der Seite unserer jüdischen Freunde
    Es dürfen keine Zweifel entstehen, dass sich unser Land zur Sicherheit und dem Existenzrecht Israels in aller Deutlichkeit bekennt und jüdisches Leben in Deutschland geschützt wird.
  • 21. Okt. 24
    Klarheit beim Bezirkshaushalt
    Die FDP Unterfranken stellt sich der Verantwortung die Landkreise und kreisfreien Städte nicht finanziell zu überlasten. Gleichzeitig bekennt sie sich zur Generationengerechtigkeit. In Zeiten sinkender Steuereinnahmen gilt es einen guten Weg zu finden, um einerseits die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten und andererseits zukunftsgerichtete Politik zu machen.