Die Freien Demokraten fordern strafrechtliche Sanktionen bei Verschwendung öffentlicher Gelder. In Ahnlehnung an den Untreuetatbestand (§ 266 StGB) sollen Amtsträger und sonstige Entscheider der Exekutive, die über die Verwendung öffentlicher Gelder wachen und entscheiden zu einem verantwortlichen Umgang mit Finanzmitteln, die ihnen die Bürger freiwillig oder unfreiwillig anvertraut haben, angehalten werden. Eine großzügige Bagatellgrenze würde dabei ein unverhältnismäßiges Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden ausschließen
Würzburg, 13. Oktober 2015
Verantwortlichen Umgang mit Steuergeldern strafrechtlich absichern
Jochen Pfleger
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