Würzburg, 13. Oktober 2015

Das Asylrecht ist auch ein Wert des Grundgesetzes

Die Diskussion um die massiv steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland verabschiedet sich zusehends von einer sachlichen Basis. Die FDP Würzburg nimmt dies besorgt zur Kenntnis und zum Anlass sich uneingeschränkt hinter die Geltung des Rechts auf Asyl zu stellen.

Jenseits der vielen Versäumnisse der Integrations- und Zuwanderungspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte gilt festzuhalten, dass das Asylrecht einen zentralen Wert des Grundgesetzes darstellt, an dem unter keinen Umständen gerüttelt werden sollte. Jede Einschränkung des grundgesetzlich verankerten Asylrechts lehnt die FDP Würzburg daher strikt und entschieden ab.

Die Umsetzung des grundgesetzlich verbürgten Asylrechts ist auch nicht mehr oder weniger als alle anderen Grund- oder Menschenrechte eine Frage des „Möglichen“. Es mag sein, dass die Kapazitäten der Bundesrepublik, Flüchtlinge mit einem berechtigten Asylanspruch aufzunehmen, irgendwann erschöpft sein werden, dies ist aber noch lange nicht Fall. Vielmehr weist die FDP Würzburg darauf hin, dass schon bedeutende Einschränkungen für die Lebensverhältnisse in Deutschland drohen müssen, damit für Menschen, denen wegen ihrer politischen Gesinnung Haft, Folter oder Tod drohen, kein Platz mehr in Deutschland ist. 

Berthold Haustein


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