Die FDP-Unterfranken fordert, dass in Deutschland der günstige Erhaltungszustand für den Wolf durch das Bundesumweltministerium festgestellt wird. Der Wolf muss dringend in das Jagdrecht überführt werden und jagdbares Wild werden, um den Bestand kontrolliert regulieren zu können.Begründung
Die Wolfspopulation in Deutschland wächst stetig und in vielen Gebieten nahezu ungebremst. In vielen Mittelgebirgsregionen reichen die vorgesehenen Herdenschutzmaßnahmen nicht mehr aus, um auf Dauer die gewünschte Weidetierhaltung in diesen Regionen zu sichern. Ein ausreichender Schutz der Weidetiere ist inzwischen nur noch durch zusätzliche bestandsregulierende Maßnahmen bei der Wolfspopulation möglich.
Die EU hat inzwischen angekündigt, den Wolf nicht mehr in der Listung in Anhang IV der FFH-Richtlinie führen zu wollen. Also nicht mehr als „streng geschützt“. Sie möchte nun mehr den Wolf in Anhang 5 führen, also vor „unkontrollierte Entnahme“ schützen.
Das Bundesumweltministerium ist dringend aufzufordern, die regionale Bestandsregulierung der Wolfspopulation zu ermöglichen. Dazu ist es unerlässlich, dass die Bundesrepublik Deutschland durch das Umweltministerium für ihr Gebiet den günstigen Erhaltungszustand an die EU-Kommission meldet. Nur durch diese Feststellung ist es möglich, dass der Wolf in das Jagdrecht aufgenommen wird.
Laut Erhebungen leben inzwischen schätzungsweise ca. 1800-3000 Wölfe in Deutschland. Von einer Gefährdung der Wolfspopulation durch aktive Bestandsregulierung in Deutschland kann also keine Rede mehr sein. Vielmehr besteht allerdings die Gefahr, dass die bestehenden Weidekonzepte in den Mittelgebirgen nicht mehr umgesetzt werden können.
In der Rhön beispielsweise, sind kleine Betriebe, die dort die Landschaftspflege, -oft auch mit staatlicher Förderung- durchführen, besonders von Wolfsrissen betroffen.
Diese Betriebe sind durch den Wolf so bedroht, dass diese kurz vor der Geschäftsaufgabe stehen, da herkömmliche Herdenschutzmaßnahmen nicht mehr ausreichend funktionieren.